Genehmigungs- und Ausführungsplanung

>> Sonntag, 14. August 2011

Zur Genehmigungsplanung gehört ein Planfeststellungsverfahren, welches uns in vollem Umfang bereits zu Beginn der Bearbeitung zur Verfügung stand. Anstatt einer Genehmigungsplanung im klassischen Sinne fertigten wir deshalb Unterlagen über die Planfeststellung an. Dabei gingen wir nicht nur näher auf die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Bauantrag ein, sondern insbesondere auf die Vorraussetzungen, die Durchführung und den Umfang eines solchen Verfahrens. Hieraus erstellten wir einen Bericht und ein Poster zur Veranschaulichung des Vorgangs: zum einen allgemein und außerdem bezogen auf unser Vorhaben des Neubaus der “Henkel-Brücke”.
In der Ausführungsplanung wurde zunächst eine Statik zum Gesamtsystem der Brücke angefertigt, welche auch alle eventuell auftreten Einwirkungen auf die Henkel-Brücke berücksichtigte.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse führten wir eine statische Bemessung der Widerlager, Gründungsplatte und Tiefengründung durch. Nach Fertigstellung der Bemessung wurden die erforderliche Ansichten, Detailzeichnungen und Schnitte via CAD gezeichnet. Hierzu mussten mehrere Normen und Vorschriften wie z.B. die RIZ-ING und die ZTV beachtet werden. Des weiteren erarbeiteten wir eine Baubeschreibung zu den Entwurfsunterlagen. Diese umfasst alle notwendigen Angaben zur Ausführung des Bauvorhabens. Hierzu gingen wir umfassend auf die geplanten Baumaßnahmen sowie auf die einzuhaltenden Randbedingungen ein. Voraussetzung dafür war ein stetiger Informationsaustausch mit der Gruppe Auschreibung.
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